Geschrieben von Elijah J. Magnier:
Übersetzt von CHH.
In den letzten Tagen wurden den fünfzehn Richtern des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nationen (IGH), der höchsten Instanz der Weltgerichtsbarkeit, die Beschwerden der internationalen Gemeinschaft vorgelegt. In diesen Berufungen wurde um Rechtsberatung zum anhaltenden palästinensisch-israelischen Konflikt ersucht. Der Inhalt dieser Beschwerden bestand hauptsächlich darin, frühere internationale Resolutionen zu zitieren, in denen die israelische Besetzung Palästinas und anderer arabischer Gebiete verurteilt wurde – Resolutionen, die die Vereinten Nationen nicht durchgesetzt haben und die Israel konsequent missachtet hat. Diese Situation macht deutlich, dass die Vereinten Nationen nicht in der Lage sind, ihre Richtlinien ohne den Konsens ihrer Mitgliedstaaten umzusetzen, insbesondere derjenigen, die über erhebliche Macht verfügen. Der Gaza-Konflikt hat somit deutlich gemacht, wie dringend notwendig eine neue Weltordnung ist, in der das Völkerrecht eingehalten wird, bevor die Situation irreparabel wird.
Der Rechtsberater des Außenministeriums, Richard Visek, hat dem IGH ein Argument vorgelegt, wonach Sicherheitsbedenken die fortgesetzte Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel erfordern. “Der Gerichtshof sollte nicht zu dem Schluss kommen, dass Israel rechtlich verpflichtet ist, sich sofort und bedingungslos aus den besetzten Gebieten zurückzuziehen”, so Visek. Mit dieser Erklärung wird die andauernde israelische Besatzung ungewollt anerkannt. Sie bedeutet, dass die USA trotz zahlreicher Resolutionen der Vereinten Nationen, in denen der bedingungslose Rückzug Israels aus den palästinensischen Gebieten gefordert wird, eine unbefristete Besetzung unterstützen. Viseks Anrufung des IGH unterstreicht die Position der USA, Israels Handlungen zu unterstützen, die nach internationalen Standards als illegal gelten, unabhängig davon, wie sie aussehen. Sie verdeutlicht auch die offensichtliche Missachtung des palästinensischen Rechts auf Selbstbestimmung, ein Grundsatz, der in mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrats unterstützt und von Rechtsexperten des IGH befürwortet wird.
Umgekehrt war Chinas Haltung vor dem IGH kühn und signalisierte den Wunsch, sein Engagement im Nahen Osten zu vertiefen – einer Region, die eindeutig in der Interessensphäre des “Drachens” liegt. Der chinesische Vertreter berief sich auf die Resolution 3070 des UN-Sicherheitsrates, in der das “Recht auf bewaffneten Kampf” für besetzte Völker anerkannt wird. Diese Position legt nahe, dass China die Aktionen der Hamas nicht unbedingt ablehnt, sondern sie im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen die Besatzungsmacht Israel sieht. Aus chinesischer Sicht impliziert diese Einstufung Israels, dass sein Recht auf Selbstverteidigung durch seinen Status als Besatzungsmacht ausgehebelt wird.
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